Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 01.08.2025
1. Geschäftsgegenstand
Gegenstand unserer Tätigkeit ist der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder die Vermittlung eines Vertrages über:
- bebaute und unbebaute Liegenschaften (insbesondere Industrie- und Gewerbeobjekte, Renditeobjekte, Wohngebäude, land- und forstwirtschaftliche Liegenschaften),
- Wohnräume und gewerbliche Räume (z. B. Bürohäuser, Büroetagen, Ladenlokale, Produktions- und Lagerhallen),
- Unternehmen und Beteiligungen an Unternehmen, deren Erwerb, Verwaltung, Veräußerung, Vermietung und Verwertung,
- Vermittlung von Finanzierungen jeglicher Art, Kapitalanlagen sowie steuerbegünstigten Anlagebeteiligungen.
2. Angebote und Vertraulichkeit
- Alle Angebote sind unverbindlich und freibleibend.
- Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr.
- Irrtum und Zwischenverwertung bleiben ausdrücklich vorbehalten.
- Unsere Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung gestattet.
3. Nebenabreden
Nebenabreden zu unseren schriftlichen Angeboten bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
4. Identitätsprüfung gemäß Geldwäschegesetz
Vor Unterzeichnung eines Maklervertrages ist der Auftraggeber verpflichtet, folgende Angaben zu übermitteln:
Natürliche Personen:
- Name, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Kopie eines gültigen Ausweisdokuments.
Juristische Personen:
- Firma, Name, Rechtsform, Registernummer (falls vorhanden), Sitzanschrift, Namen der gesetzlichen Vertreter, sowie Kopie eines gültigen Ausweises oder Handelsregisterauszugs.
5. Provision bei Kaufverträgen
Für den Nachweis oder die Vermittlung eines Kauf- oder Erwerbsvertrags über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte (auch bei Zwangsversteigerung) ist vom Verkäufer und vom Käufer jeweils eine Provision von 4,76 % des Gesamtkaufpreises (inkl. aller Nebenabreden, s. Ziff. 19) zu zahlen.
6.–8. (nicht angegeben oder ausgelassen)
9. Provision bei gewerblichen Miet- oder Pachtverträgen mit Optionsrecht
- Wird ein Optionsrecht eingeräumt, darf die Gesamtprovision aus Mietvertrag und Optionsrecht 4 Monatsmieten zzgl. MwSt. (s. Ziff. 19) nicht überschreiten.
- Für das Optionsrecht allein erhalten wir vom Berechtigten 2 Monatsmieten zzgl. MwSt. (s. Ziff. 19).
10. Staffelmiete
Bei Vereinbarung einer Staffelmiete erfolgt die Provisionsberechnung nach der durchschnittlichen Monatsmiete der Gesamtlaufzeit.
11. Provision bei Wohnraumvermietung
- Vermieter: 2,38 Monatsmieten inkl. MwSt.
- Mieter: 2,38 Monatsmieten inkl. MwSt., sofern die nachgewiesene Wohnung nicht bereits im Bestand war.
12. Provision bei Vorkaufsrecht
- Für das Vorkaufsrecht: 1,59 % des Verkehrswerts (s. Ziff. 19)
- Bei Ausübung: zusätzlich 3,17 % des Kaufpreises (s. Ziff. 19)
13. Wirtschaftlich gleichartige Geschäfte
Die Provision steht uns auch zu, wenn ein wirtschaftlich gleichartiges oder ähnliches Geschäft abgeschlossen wird.
14. Weitergabe von Angeboten
Wird unser Angebot an Dritte weitergegeben, die daraufhin einen Vertrag abschließen, oder handelt der Empfänger im Namen eines Dritten, so haben wir Anspruch auf Provision bzw. auf Schadensersatz in Höhe der entgangenen Provision.
Dritte sind z. B. Ehepartner, Familienangehörige oder durch den Empfänger vertretene juristische Personen.
15. Fälligkeit der Provision
Alle Provisionen sind bei Abschluss des rechtswirksamen Vertrags verdient und fällig.
16. Doppeltätigkeit
Wir sind berechtigt, auch für die andere Vertragspartei entgeltlich tätig zu werden, sofern der Auftraggeber darüber informiert wurde und sich unsere Tätigkeit auf den Nachweis beschränkt.
17. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns alle zur Auftragserfüllung nötigen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zu erteilen.
Bei einem Alleinauftrag darf während der Vertragslaufzeit kein weiterer Makler beauftragt werden.
